Handlungsempfehlungen zur Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdienstfeiern in den ev.-luth. Kirchen
Am 7. Mai tritt die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Corona-Neuinfektionen in Kraft. Auf dieser Grundlage hat die Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers Handlungsempfehlungen für Gottesdienste erarbeitet. Für alle Gottesdienstfeiern gilt: Die Zahl der Teilnehmenden ist durch die Abstandsregel von 1,5 m begrenzt. Die Berechnung und Festlegung der zulässigen Zahl ist für jede Kirche und Kapelle einzeln vor Ort vorzunehmen. Bei Kirchenbänken werden die Sitzplätze markiert, bei Bestuhlung die Stühle in entsprechendem Abstand aufgestellt. Personen, die im gleichen Haushalt leben, brauchen die Abstandsregel nicht einzuhalten und können direkt nebeneinandersitzen. Personen mit Krankheitssymptomen haben keinen Zutritt.
Emporen stehen ausschließlich den Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern zur Verfügung. Die Kirchenleitung empfiehlt dringend das Tragen einer Nase-Mund-Maske. Auf Körperkontakt (z.B. Friedensgruß, Segnung durch Handauflegung, persönliche Verabschiedung an der Kirchentür) soll verzichtet werden. Taufen sollten möglichst in einem gesonderten Gottesdienst gefeiert werden.Die Einladung zum Kindergottesdienst soll sich an der Öffnung von Kitas und Grundschulen orientieren. Solange ein Besuchsverbot besteht, finden in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen keine Gottesdienste statt.
Die meisten Kirchengemeinden haben die Konfirmationen bereits in den Spätsommer oder Herbst verschoben. Auch hier wird zu überlegen sein, wie ggf. mehrere Konfirmationsgottesdienste in kleinerem Rahmen und entsprechend den vorliegenden Handlungsempfehlungen durchgeführt werden können.
Auf Gemeindegesang soll bis auf Weiteres verzichtet werden, ebenso auf die Mitwirkung von Chören, Posaunenchören oder einzelnen Blasinstrumenten. Möglich sind Sologesang sowie Musik durch einzelne Instrumentalisten, auch im Zusammenspiel mit der Orgel, unter Einhaltung der Abstandsregel.
Statt Gesangbücher sollen - sofern Texte ausgegeben werden müssen - Kopien zur einmaligen Verwendung hergestellt werden. Texte können auch per Beamer an Wände projiziert werden. Kollekten werden am Ausgang erbeten, nicht als Sammlungen in den Bänken und Reihen.
Die Kirchenleitung empfiehlt vorerst ein Verzicht auf Abendmahlsfeiern. Nach evangelischem Verständnis ist Jesus Christus auch im verkündigten Wort ganz gegenwärtig, so dass auch Gottesdienste ohne Abendmahlsfeier im vollen Sinne Gottesdienste sind.
Generell gilt: Ob und in welcher Form in einer Kirchengemeinde zu Gottesdiensten eingeladen wird, entscheiden Kirchenvorstand und Pfarramt gemeinsam. Sie tragen auch die Verantwortung für die Einhaltung der vorgegebenen Regelungen.