Umgang Corona Virus

Handlungsempfehlungen zur Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdienstfeiern in den ev.-luth. Kirchen

Am 7. Mai tritt die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Corona-Neuinfektionen in Kraft. Auf dieser Grundlage hat die Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers Handlungsempfehlungen für Gottesdienste erarbeitet. Für alle Gottesdienstfeiern gilt: Die Zahl der Teilnehmenden ist durch die Abstandsregel von 1,5 m begrenzt. Die Berechnung und Festlegung der zulässigen Zahl ist für jede Kirche und Kapelle einzeln vor Ort vorzunehmen. Bei Kirchenbänken werden die Sitzplätze markiert, bei Bestuhlung die Stühle in entsprechendem Abstand aufgestellt. Personen, die im gleichen Haushalt leben, brauchen die Abstandsregel nicht einzuhalten und können direkt nebeneinandersitzen. Personen mit Krankheitssymptomen haben keinen Zutritt.

Emporen stehen ausschließlich den Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern zur Verfügung. Die Kirchenleitung empfiehlt dringend das Tragen einer Nase-Mund-Maske. Auf Körperkontakt (z.B. Friedensgruß, Segnung durch Handauflegung, persönliche Verabschiedung an der Kirchentür) soll verzichtet werden. Taufen sollten möglichst in einem gesonderten Gottesdienst gefeiert werden.Die Einladung zum Kindergottesdienst soll sich an der Öffnung von Kitas und Grundschulen orientieren. Solange ein Besuchsverbot besteht, finden in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen keine Gottesdienste statt.

Die meisten Kirchengemeinden haben die Konfirmationen bereits in den Spätsommer oder Herbst verschoben. Auch hier wird zu überlegen sein, wie ggf. mehrere Konfirmationsgottesdienste in kleinerem Rahmen und entsprechend den vorliegenden Handlungsempfehlungen durchgeführt werden können.

Auf Gemeindegesang soll bis auf Weiteres verzichtet werden, ebenso auf die Mitwirkung von Chören, Posaunenchören oder einzelnen Blasinstrumenten. Möglich sind Sologesang sowie Musik durch einzelne Instrumentalisten, auch im Zusammenspiel mit der Orgel, unter Einhaltung der Abstandsregel.

Statt Gesangbücher sollen - sofern Texte ausgegeben werden müssen - Kopien zur einmaligen Verwendung hergestellt werden. Texte können auch per Beamer an Wände projiziert werden. Kollekten werden am Ausgang erbeten, nicht als Sammlungen in den Bänken und Reihen.

Die Kirchenleitung empfiehlt vorerst ein Verzicht auf Abendmahlsfeiern. Nach evangelischem Verständnis ist Jesus Christus auch im verkündigten Wort ganz gegenwärtig, so dass auch Gottesdienste ohne Abendmahlsfeier im vollen Sinne Gottesdienste sind.

Generell gilt: Ob und in welcher Form in einer Kirchengemeinde zu Gottesdiensten eingeladen wird, entscheiden Kirchenvorstand und Pfarramt gemeinsam. Sie tragen auch die Verantwortung für die Einhaltung der vorgegebenen Regelungen.

Gedanken zur Corona-Pandemie von Pastorin Anke Kusche und Pastor Hartmut Weinbrenner

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Landeskirche

Unter folgendem Link finden Sie die aktuellen Handlungsempfehlungen der Hannoverschen Landeskriche zum Umgang mit Corona-Virius im kirchlichen Leben.

Kirchenkreis Bramsche

Die Aufstellungsgottesdienste am 15. und 22. März 2020 finden um 15 Uhr in St. Martin Bramsche statt, allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Beide Gottesdienste werden mit einer Standkamera aufgezeichnet und am je darauffolgenden Montag auf der Kirchenkreiswebseite (www.kirchenkreis-bramsche.de) zum Nachschauen zu finden sein.

 

Nach der Pressemitteilung unseres Ministerpräsidenten Herrn Weil bleiben ab dem 16.3.2020 zunächst bis zum 18.4.2020 alle Kindertagesstätten geschlossen.

Es soll in den Einrichtungen eine Notbetreuung angeboten werden -

für Beschäftigte der öffentlichen Daseinsvorsorge – dies sind Beschäftigte aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katstrophenschutz.

Die Notbetreuung soll in Kleingruppen stattfinden und auf das notwendigste Maß begrenzt werden. Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz.

Sind Sie in einer der oben genannten Profession tätig und haben keine Möglichkeit Ihr Kind anderweitig zu betreuen, können Sie Ihr Kind in Absprache mit der Leitung ihrer Kita dort betreuen lassen. Alle anderen Kinder sehen wir hoffentlich gesund nach dem 18.4.2020 wieder.


Krankheitsbedingt ist die Superintendentur Bramsche zu folgenden Zeiten besetzt:
 
Mo, Mi und Fr von 8-12 Uhr
 
Darüberhinaus erreichen Sie die beiden stellv. Superintendenten wie folgt:
 
Stellv. Superintendentin Anke Kusche: 05901-305222 ankekusche@web.de
Stellv. Superintendent Hartmut Weinbrenner: 05471-630 Hartmut.Weinbrenner@evlka.de
 
 

Ab dem 22.03. findet jeden Sonntag um 11 Uhr und jeden Donnerstag um 16 Uhr eine Online-Andacht statt. Diese wird von verschiedenen Pastor*innen aus dem Kirchenkreis gehalten. Möglich macht dies der Mediendienst der Ev. Jugend Bramsche der kurzerhand aus seinem Fernsehstudio einen Andachtsraum gestaltet hat. Mit mehreren Kameras wird der Impuls so live auf dem YouTube-Kanal übertragen, wo er für jeden und jede kostenfrei zugänglich ist. Auch im Anschluss ist die Andacht online abrufbar und kann angeschaut werden. Außerdem ist ein Ausschnitt der Andacht, anschließend unter der Telefonnummer: 05468-2750022 abhörbar. 

Eine Übersicht finden Sie unter dem Link.
 

 

Nach dem Erlass des niedersächsischen Gesundheitsministeriums vom 16. März 2020 ist es untersagt, in Kirchen zusammenzukommen, was auch für kirchliche Friedhofskapellen und Trauerhallen gilt. Wir halten diese Maßnahme in Anbetracht der Gefährdungslage für konsequent und sinnvoll, weswegen wir der Empfehlung der hannoverschen Landeskirche folgen, auch keine Trauerfeiern mehr in kommunalen oder gewerblichen Trauerhallen, Kapellen oder Bestattungshäusern durchzuführen.  Gerne beginnen wir eine Trauerfeier vor der jeweiligen Friedhofskapelle und gehen dann gemeinsam mit dem engsten Familienkreis zum Grab, wo eine Andacht zum Abschied gehalten wird. Die Pastorinnen und Pastoren stehen als Seelsorgende natürlich jederzeit zur Verfügung. Zudem bieten wir an, einen größeren Abschiedsgottesdienst nach Ende der virus-bedingten Einschränkungen in unseren Kirchen oder Kapellen durchzuführen. Nur wenn wir sehr konsequent handeln, können wir die Krise schnellstmöglich überwinden.

In Abstimmung mit der Landeskirche hat der KK-Synodalvorstand die Superintendenten-Wahl auf den 10. Juni verschoben und den 29. April als Wahl-Termin abgesagt.